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BGBl III 9/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

9. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Portugiesischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

9. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Portugiesischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und das portugiesische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sind durch Notenwechsel vom 15. Juli 2016 und 23. November 2017 übereingekommen, den Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Portugiesischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, BGBl. III Nr. 235/2014, gemäß Art. 1 Abs. 2 dahingehend zu ändern, dass die Dienstorte, an denen die Republik Österreich die Portugiesische Republik vertritt, durch Los Angeles (USA) ergänzt werden, und die Dienstorte, an denen die Portugiesische Republik die Republik Österreich vertritt, durch Beira (Mosambik), Boston (USA), Belo Horizonte (Brasilien) und Valencia (Venezuela) ergänzt werden.

Die Änderung des Anhangs ist mit 11. Dezember 2017 in Kraft getreten.

Kurz

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