8. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
8.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in hebräischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 29. November 2017 bzw. 28. Dezember 2017; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 1. März 2018 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Kurz
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