1. Anti-Doping-Konvention; Neue Referenzliste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden
Die Beobachtende Begleitgruppe hat durch Briefwahlverfahren gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. b der Anti-Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 233/2016) die neue Referenzliste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 angenommen.
[Verbotsliste in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Verbotsliste in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Verbotsliste in französischer Sprache siehe Anlagen]
Kurz
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