79. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2017 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 1/2018, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 257/2017, wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 Z 12 wird nach dem Ausdruck „Ground Truth Solutions“ das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Klammerausdruck „(WPFDC)“ ein Beistrich und die Wortfolge „des Ban Ki-moon Zentrums für globale Bürger und des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa“ angefügt.
Hartinger-Klein
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