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BGBl II 115/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

115. Verordnung: Änderung der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

115. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 - LA-V 2013), BGBl. II Nr. 509/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2016, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt:

„(1c) Die Benützungsvergütung für die Jahre 2018 und 2019 richtet sich nach den in der Anlage enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Abs. 1a sinngemäß.“

2. In § 6 Abs. 2 und Abs. 4 wird die Formulierung „ab 2018“ durch „künftig“ ersetzt. In Abs. 4 wird das Datum „15. Februar 2015“ durch das Datum „15. Februar 2019“ ersetzt.

3. § 6 Abs. 5 lautet:

„(5) Die haushaltsleitenden Organe haben Änderungen in den Nutzungsverhältnissen der Burghauptmannschaft Österreich unverzüglich bekannt zu geben.“

4. Dem § 9 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 6 Abs. 1c, 2, 4 und 5 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 115/2018 treten am Tag nach Kundmachung in Kraft.“

5. Die bisherige Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt:

„Anlage

zur Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Benützungsvergütungen für Objekte der Burghauptmannschaft Österreich

Je Kalenderjahr gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen

 

Beträge in Mio €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,689

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

4,894

UG 11: Inneres

0,733

UG 12: Äußeres

0,138

UG 13: Justiz und Reformen

0,813

UG 15: Finanzverwaltung

1,877

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

1,318

UG 30: Bildung

0,501

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 40: Wirtschaft

3,072

UG 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus

3,318

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

18,369

Löger

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