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BGBl II 83/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Verordnung: Änderung der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

83. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 - LA-V 2013), BGBl. II Nr. 509/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 19/2015, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:

„(1b) Die Benützungsvergütung für die Jahre 2016 und 2017 richtet sich nach den in der Anlage enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Abs. 1a sinngemäß.“

2. In § 6 Abs. 2, 4 und 5 wird die Jahreszahl „2016“ durch „2018“ ersetzt.

3. In der Anlage wird der Satz „Im Jahr 2015 gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen“ durch den Satz „Je Kalenderjahr gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen“ ersetzt und lautet die Spaltenüberschrift anstelle von „2015 (in Mio €)“ „Beträge in Mio. €“.

4. Dem § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 6 Abs. 1b, Abs. 2, 4 und 5 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 83/2016 treten am Tag nach der Kundmachung in Kraft.“

Schelling

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