90. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Finnland am 31. Mai 2018 seine Annahmeurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (BGBl. III Nr. 23/2015) hinterlegt.
Kurz
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