vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 87/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

87. Änderung des Annexes des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über wechselseitige Vertretung bei der Ausstellung von Visa

87. Änderung des Annexes des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über wechselseitige Vertretung bei der Ausstellung von Visa

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik sind durch Notenwechsel vom 22. März und 17. Mai 2018 übereingekommen, den Annex des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über wechselseitige Vertretung bei der Ausstellung von Visa, BGBl. III Nr. 187/2013, gemäß Art. 1 Abs. 2 dahingehend zu ändern, dass die Tschechische Republik die Republik Österreich am Dienstort Bagdad (Irak) zusätzlich auch bei Visumsanträgen irakischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichen Reisepässen, die auf Einladung einer in Wien ansässigen Internationalen Organisation reisen, vertritt, sofern die genannten Anträge nicht mehr als 30 Stück pro Jahr ausmachen.

Die Änderung des Annexes ist mit 1. Juni 2018 in Kraft getreten.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)