88. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 17. Mai 2018 seine Beitrittsurkunde zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (BGBl. Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/2017) hinterlegt.
Kurz
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