83. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
83.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in georgischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls erfolgten am 17. Juli 2012 bzw. 5. Dezember 2012; gemäß derselben Bestimmung sind das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. März 2013 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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