vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 82/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

82. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

82. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Georgien am 10. April 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 43/2017) hinterlegt.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)