215. Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
215.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Declaration
The Republic of Austria ratified the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment on 29 July 1987 subject to a declaration to Article 5.
Following a review of this declaration, the Republic of Austria has decided to withdraw its declaration (paragraph 1) to Article 5 of the Convention.
(Übersetzung)
Erklärung
Die Republik Österreich hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe1 am 29. Juli 1987 unter anderem mit einer Erklärung zu Artikel 5 ratifiziert.
Nach einer Überprüfung dieser Erklärung hat die Republik Österreich entschieden, ihre Erklärung (Absatz 1) zu Artikel 5 des Übereinkommens zurückzuziehen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 26. November 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Kurz
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