210. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa, BGBl. III Nr. 159/2017 idF BGBl. III Nr. 202/2018, wurde gemäß Art. 1 Abs. 2 durch Notenwechsel vom 27. August und 24. Oktober 2018 dahingehend geändert, dass der Dienstort Teheran (Iran) mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz
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