141. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg am 7. August 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 106/2018) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta1 am 23. Juli 2018 gemäß Art. 79 des Übereinkommens die anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalte zu Art. 30 und Art. 44 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit 1. November 2019, erneuert.
Kurz
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