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BGBl III 141/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

141. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

141. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg am 7. August 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 106/2018) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. am 23. Juli 2018 gemäß Art. 79 des Übereinkommens die anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalte zu Art. 30 und Art. 44 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit 1. November 2019, erneuert.

Kurz

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