140. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei1 am 14. Mai 2018 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (BGB1. Nr. 82/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 84/2011) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung zu Zypern abgegeben.
Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei am 14. August 2018 eine Einwendung1 erhoben.
Kurz
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