124. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Thailand die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. III Nr. 74/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 30/2018) am 19. Juni 2018 ratifiziert.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China am 6. April 2018 die Anwendbarkeit der Änderung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao erklärt. Der von China anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärte Vorbehalt1 zu Art. 17 Abs. 2 des Übereinkommens findet auch auf die Sonderverwaltungsregion Macao Anwendung.
Kurz
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