115. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Kanada am 13. Juni 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (BGBl. III Nr. 71/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2013) hinterlegt und dabei eine Erklärung1 gemäß Art. II.2 abgegeben.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Russische Föderation2 am 30. April 2014 eine Erklärung1 nach Art. IX.2 des Übereinkommens abgegeben.
Kurz
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