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BGBl III 115/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

115. kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

115. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Kanada am 13. Juni 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (BGBl. III Nr. 71/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2013) hinterlegt und dabei eine Erklärung11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 165]. gemäß Art. II.2 abgegeben.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Russische Föderation22 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 51/2007. am 30. April 2014 eine Erklärung11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 165]. nach Art. IX.2 des Übereinkommens abgegeben.

Kurz

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