113. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Europäische Union am 26. Juni 2018 ihre Genehmigungsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 157/2017) hinterlegt.
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)