111. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M305 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Die Multilaterale Vereinbarung M305 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist (BGBl. III Nr. 183/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 11/2018) wurde von Schweden am 23. März 2018 unterzeichnet.
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