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BGBl III 110/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

110. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

110. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Portugal am 19. Juni 2018 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 32/2018) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 1. Jänner 2019 wirksam.

Kurz

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