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BGBl III 107/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

107. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Dänischen Behörde für Transport, Bau- und Wohnungswesen des Königreichs Dänemark über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

107. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Dänischen Behörde für Transport, Bau- und Wohnungswesen des Königreichs Dänemark über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. August 2018 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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