106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 52/2018) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta1 am 25. April 2018 den anlässlich der Unterzeichnung des Übereinkommens angebrachten und anlässlich dessen Ratifikation bestätigten Vorbehalt zu Art. 59 zurückgenommen.
Kurz
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