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BGBl I 89/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

89. Bundesgesetz: Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes
(NR: GP XXV IA 2239/A AB 1729 S. 190 . BR: AB 9842 S. 870 .)

89. Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird (Normverbrauchsabgabegesetz - NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 erhält der bisherige Inhalt der Z 2 die Bezeichnung „2.a)“ und es wird folgende lit. „b)“ eingefügt:

  1. „b) Kastenwagen (sog. Vans), die infolge des Erlasses einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur unterliegen, soweit sie zwei Sitzreihen haben und sich hinter der zweiten Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet, in dem dahinter befindlichen Laderaum ein Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens einem Meter Platz findet und die Seitenfenster im Laderaum verblecht sind.“

2. Nach § 15 Abs. 16 wird folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) § 3 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2017, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Vorschriften der Europäischen Union über die Einreihung der dort beschriebenen Fahrzeuge in die Kombinierte Nomenklatur in Kraft.“

Van der Bellen

Kern

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