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BGBl I 128/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

128. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes
(NR: GP XXV IA 2169/A AB 1686 S. 190 . BR: AB 9832 S. 871 .)

128. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 10 wird folgender Abs. 65 angefügt:

„(65) § 13 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/2017 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“

2. § 13 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Ausgaben für Beihilfen und Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen für über 50-jährige Langzeitbeschäftigungslose sind ab Juli 2017 bis 30. Juni 2019 bis zu einer Obergrenze von 778 Mio. € wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. Die Maßnahmen sind bis Ende 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu evaluieren.“

Van der Bellen

Kern

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