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BGBl II 75/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

75. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren

75. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren, geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 - HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2016, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren, BGBl. II Nr. 372/2014, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 wird folgende Z 3 angefügt:

  1. „3. Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg - Privatstiftung“

2. Dem Text des § 4 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) § 3 Z 3 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“

Mitterlehner

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