vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 364/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

364. Kundmachung: Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018

364. Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018

Auf Grund des § 2b Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2017, beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 128 Euro.

Stöger

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)