249. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Allergeninformationsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2017, wird verordnet:
Die Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 3 lautet:
„(3) Die mündliche Weitergabe der Informationen gemäß § 2 hat durch dafür geschulte Personen zu erfolgen. Der Nachweis über die erfolgte Schulung ist zu dokumentieren.“
2. Der bisherige Text des § 10 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.“
Rendi-Wagner
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