20. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Massage-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2016, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung), BGBl. II Nr. 68/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 308/2013, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ ersetzt.
2. Im Einleitungssatz zu § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Tuina An Mo Praktik“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „Tibetische Jamche-Kunye Praktik“ eingefügt.
3. Im § 2 Abs. 1 wird nach der Z 3 ein Beistrich gesetzt und folgende Z 4 angefügt:
- „4. Tibetische Jamche-Kunye Praktik beschränkte gewerbliche Tätigkeit ist die erfolgreiche Absolvierung des in der Anlage 6 festgelegten Ausbildungsprofils“
4. Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „Anlage 6“ durch die Wortfolge „Anlage 7“ ersetzt.
5. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft“.
6. Anlage 6 wird in Anlage 7 umbenannt und nach Anlage 5 wird folgende Anlage 6 eingefügt:
„Anlage 6
Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Tibetische Jamche-Kunye Praktik
Gegenstand | Mindestzahl der Lehrstunden |
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie Hygiene Erste Hilfe | 130 20 20 |
2. Allgemeine Theorie und Prinzipien der Traditionellen Tibetischen Medizin (TTM) Einführung und Geschichte; Grundlagentexte - die vier tibetischen Medizintantras & Kommentare; der allegorische Baum; Lehre der drei Nyes-pa (Körpersäfte/-energien); Theorie der fünf Elemente; Ernährung & Lebensstil; Körper-Geist-Beziehungen; Bedeutung des bLa (Lebensenergie), Störungen der drei Nyes-pa ausgleichen; traditionelle Anwendungen; tibetische Kräuter- und Mineralienkunde | 160 |
3. Tibetische Jamche-Kunye Praktik und ihre Methoden (Anwendungstechniken) Allgemeine Einführung; Geschichte & Entwicklung; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten; Erkennen der Kontraindikationen; Erstellen eines Anwendungskonzepts; Durchführung von Ganzkörperanwendungen; Durchführung von Teilkörperanwendungen | 270 |
4. Dokumentation und Ethik | 15 |
5. Recht (ua. Abgrenzung zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen und deren Berufs-, Tätigkeits- und Bezeichnungsvorbehalten) | 10 |
6. Einführung in die buddhistische Meditation | 30 |
7. Praktische Übungen der Anwendungstechniken | 130 |
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 785 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Jamche-Kunye Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.“
Mitterlehner
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