194. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, zuletzt geändert durch die
Kundmachung BGBl. II Nr. 422/2016, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs XIV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 09.06.2017 geregelt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 7 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und der Mitteilung der Kommission 2017/C 183/02 vom 09.06.2017 ergibt.
- 3. Die Kundmachung vom 22.12.2016, BGBl. II Nr. 422/2016, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Mahrer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)