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BGBl III 5/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

5. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Drozda

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