5. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Dezember 2016 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Drozda
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