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BGBl III 45/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

45. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

45. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Madagaskar am 3. März 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 221/2016) hinterlegt.

Drozda

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