38. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Angola am 6. März 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 223/2016) hinterlegt.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)