237. Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft1 und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien2, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien4, dem Königreich Norwegen, Rumänien4, Serbien und Montenegro und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums samt Anhängen und Korrigendum
237.
Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen und Korrigendum wird genehmigt.
2. Die albanische, bosnische, bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, isländische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, serbische, spanische, slowakische, slowenische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft3 und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien4, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien4, dem Königreich Norwegen, Rumänien4, Serbien und Montenegro und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums samt Anhängen und Korrigendum5
[Vertragstext in der berichtigten deutschen Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde zu dem am 9. Juni 2006 in Luxemburg unterzeichneten Übereinkommen wurde am 29. August 2006 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist dieses Übereinkommen gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Dezember 2017 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 285 vom 16.10.2006 S. 3, veröffentlicht. Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, einschließlich der Erklärung der Republik Österreich über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens, sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/ abrufbar.
Kurz
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