236. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen
236.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen1
[Eröffnungsschreiben der Republik Österreich, siehe Anlagen]
[Eröffnungsschreiben der Republik Österreich in englischsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Antwortschreiben von Jersey, siehe Anlagen]
[Antwortschreiben von Jersey in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 19. Mai bzw. 15. Dezember 2017 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Februar 2018 in Kraft.
Kurz
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