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BGBl III 235/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

235. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Spanien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

235. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Spanien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Drozda

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