235. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Spanien über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Februar 2018 in Kraft.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)