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BGBl III 220/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

220. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien

220. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in armenischer Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 26 des Abkommens wurden am 2. Dezember 2014 bzw. 28. November 2017 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 26 mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Drozda

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