218. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Italien am 23. November 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 65/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2015) hinterlegt.
Drozda
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