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BGBl III 214/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

214. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

214. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation (BGBl. Nr. 343/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 123/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 522/1996) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Äquatorialguinea

11. Dezember 1996

Brunei Darussalam

7. April 1994

Estland

10. April 2007

Gambia

13. Juli 2001

Georgien

9. November 2000

Guinea-Bissau

17. Juli 2001

Kasachstan

22. August 1994

Kirgisistan

23. Mai 1994

Komoren

25. Juni 1998

Korea, Demokratische Volksrepublik

24. Mai 2001

Kuba

31. Oktober 2000

Mongolei

5. September 1997

Montenegro

22. Oktober 2009

Usbekistan

7. Mai 1997

Die Bundesrepublik Jugoslawien hat der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Fortsetzung der Mitgliedschaft der SFRJ mit Wirksamkeit vom 27. April 1992 mitgeteilt. Nach der Unabhängigkeit Montenegros am 3. Juni 2006 hat Serbien die Mitgliedschaft von Serbien und Montenegro fortgesetzt.

Ferner haben die Niederlande11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 343/1973 idF BGBl. Nr. 232/1976 (Surinam erlangte am 25. November 1975 seine Unabhängigkeit und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vertragspartei des Übereinkommens). am 6. Oktober 2010 Folgendes mitgeteilt:

„Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf als Teil des Königreichs der Niederlande zu bestehen. Seit diesem Tag besteht das Königreich aus vier Teilen: den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Curaçao und Sint Maarten genießen ebenso wie Aruba - und bis 10. Oktober 2010 die Niederländischen Antillen - innerhalb des Königreichs innere Selbstverwaltung.

Es handelt sich hier um eine Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des Königreichs der Niederlande. Das Königreich der Niederlande bleibt unverändert das Völkerrechtssubjekt, mit dem völkerrechtliche Übereinkommen abgeschlossen werden. Die Änderung der Struktur des Königreiches hat daher keine Konsequenzen für die Gültigkeit der für die Niederländischen Antillen vom Königreich ratifizierten internationalen Übereinkommen. Diese Übereinkommen, einschließlich etwaiger gemachter Vorbehalte, gelten weiterhin für Curaçao und Sint Maarten.

Die übrigen Inseln, die Teil der Niederländischen Antillen waren - Bonaire, Sint Eustatius und Saba - wurden Bestandteil der Niederlande und bilden als solche „den karibischen Teil der Niederlande“. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkommen gelten auch weiterhin für diese Inseln; jedoch wird nunmehr die Regierung der Niederlande die Verantwortung für die Umsetzung dieser Übereinkommen übernehmen.“

Weiters hat Bulgarien am 7. Juni 2012 seinen Austritt auf eigenen Beschluss gemäß Artikel XIV lit. a) i) des Übereinkommens erklärt. Der Austritt wurde gemäß Art. XIV lit. a) iii) des Übereinkommens mit 7. September 2012 wirksam.

Drozda

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