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BGBl III 182/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

182. Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

182. Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

[Vereinbarung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Vereinbarung in französischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die durch Österreich am 29. Oktober 2014 in Berlin unterzeichnete Vereinbarung ist nach Abgabe der entsprechenden Erklärung gemäß § 7 der Vereinbarung für Österreich mit 29. Oktober 2014 in Kraft getreten.

Für den Geltungsbereich der Mehrseitigen Vereinbarung siehe § 91 Z 2 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015, iVm § 1 und § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Liste der teilnehmenden Staaten, BGBl. II Nr. 362/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Drozda

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