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BGBl III 163/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

163. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit

163. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg am 19. September 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Staatsangehörigkeit (BGBl. III Nr. 39/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2010) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Ungarn11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 80/2003. mit Schreiben vom 13. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt:

„Gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a des Übereinkommens informiert Ungarn den Generalsekretär, dass aufgrund des Beschlusses des Parlaments von Ungarn vom 26. Mai 2010 das Gesetz LV von 1993 über die ungarische Staatsbürgerschaft geändert wurde. Die Änderungen sind am 20. August 2010 in Kraft getreten und die Vollstreckung der Bestimmungen beginnt am 1. Jänner 2011. Das Hauptziel der Änderungen ist die Vereinfachung und die Kürzung der Dauer des Verfahrens für den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung.“

Drozda

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