135. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit
Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Kuba am 3. Juli 2017 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit (BGBl. III Nr. 39/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 49/2017) hinterlegt.
Österreich hat gegen den Vorbehalt der Ukraine1 am 9. April 1999 einen Einspruch2 erhoben.
Drozda
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