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BGBl III 134/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

134. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden

134. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden

Die Multilaterale Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden (BGBl. III Nr. 41/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2017) wurde von Portugal am 7. Juni 2017 unterzeichnet.

Drozda

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