vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 129/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 581 AB 758 S. 85. BR: AB 9433 S. 844.)

129. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

129.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

[Vertragstext in der fehlerberichtigten deutschen11 Das Generalsekretariat des Rates der EU hat gemäß Art. 79 des Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, ein Verfahren zur Berichtigung von Fehlern in den Vertragstexten der spanischen, dänischen, deutschen, griechischen, italienischen, niederländischen und der polnischen Sprachfassungen durchgeführt und hierüber am 16. Juni 2015 ein Berichtigungsprotokoll errichtet. Für die Kundmachung wird der deutschsprachige Vertragstext in seiner fehlerberichtigten Fassung herangezogen.
Ein weiteres Protokoll hinsichtlich der Berichtigung von Fehlern in der niederländischen Sprachfassung wurde am 2. Juni 2017 errichtet.
Sprachfassung S. 1-387 siehe Anlagen]

[Vertragstext in der fehlerberichtigten deutschen11 Das Generalsekretariat des Rates der EU hat gemäß Art. 79 des Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, ein Verfahren zur Berichtigung von Fehlern in den Vertragstexten der spanischen, dänischen, deutschen, griechischen, italienischen, niederländischen und der polnischen Sprachfassungen durchgeführt und hierüber am 16. Juni 2015 ein Berichtigungsprotokoll errichtet. Für die Kundmachung wird der deutschsprachige Vertragstext in seiner fehlerberichtigten Fassung herangezogen.
Ein weiteres Protokoll hinsichtlich der Berichtigung von Fehlern in der niederländischen Sprachfassung wurde am 2. Juni 2017 errichtet.
Sprachfassung S. 388-478 und Liste der Anhänge siehe Anlagen]

[Geschehensklausel - 21.3.2014 siehe Anlagen]

[Vermerk über den Umfang der Unterzeichnung am 21.3.2014 siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten des Abkommens - 21.3.2014 siehe Anlagen]

[Geschehensklausel - 27.6.2014 siehe Anlagen]

[Vermerk über den Umfang der Unterzeichnung am 27.6.2014 siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten des Abkommens - 27.6.2014 siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1-99 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 100-184 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 185-272 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 273-363 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 364-454 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 455-538 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 539-626 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 627-715 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 716-806 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 807-887 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 888-987 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 988-1083 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1084-1183 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1184-1272 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1273-1372 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1373-1456 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1457-1570 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1571-1654 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1655-1728 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1729-1854 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1855-1951 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1952-1958, I-B, I-C, I-D in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang II bis XV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVII bis XX in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-A, XXII-B, XXII-C in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-D S. 1-98 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-D S. 99-156 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXIII bis XXV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVI bis XXXIII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXXIV bis XLIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II, III und Gemeinsame Erklärung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung S. 1-387 siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung S. 388-478 und Liste der Anhänge siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1-99 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 100-184 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 185-272 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 273-363 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 364-454 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 455-538 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 539-626 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 627-715 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 716-806 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 807-887 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 888-987 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 988-1083 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1084-1183 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1184-1272 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1273-1372 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1373-1456 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1457-1570 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1571-1654 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1655-1728 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1729-1854 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1855-1951 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I-A S. 1952-1958, I-B, I-C, I-D in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang II bis XV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVII bis XX in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-A, XXII-B, XXII-C in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-D S. 1-98 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII-D S. 99-156 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXIII bis XXV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVI bis XXXIII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXXIV bis XLIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II, III und Gemeinsame Erklärung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Schlussakte des Gipfeltreffens in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Schlussakte des Gipfeltreffens in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten der Schlussakte des Gipfeltreffens siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Schlussakte in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten der Schlussakte siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. August 2015 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 486 Abs. 2 mit 1. September 2017 in Kraft.

Das Assoziierungsabkommen sowie die Schlussakte hinsichtlich des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 161 vom 29.5.2014 S. 3 bzw. ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 4, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Anlage 9

Anlage 9 

Anlage 10

Anlage 10 

Anlage 11

Anlage 11 

Anlage 12

Anlage 12 

Anlage 13

Anlage 13 

Anlage 14

Anlage 14 

Anlage 15

Anlage 15 

Anlage 16

Anlage 16 

Anlage 17

Anlage 17 

Anlage 18

Anlage 18 

Anlage 19

Anlage 19 

Anlage 20

Anlage 20 

Anlage 21

Anlage 21 

Anlage 22

Anlage 22 

Anlage 23

Anlage 23 

Anlage 24

Anlage 24 

Anlage 25

Anlage 25 

Anlage 26

Anlage 26 

Anlage 27

Anlage 27 

Anlage 28

Anlage 28 

Anlage 29

Anlage 29 

Anlage 30

Anlage 30 

Anlage 31

Anlage 31 

Anlage 32

Anlage 32 

Anlage 33

Anlage 33 

Anlage 34

Anlage 34 

Anlage 35

Anlage 35 

Anlage 36

Anlage 36 

Anlage 37

Anlage 37 

Anlage 38

Anlage 38 

Anlage 39

Anlage 39 

Anlage 40

Anlage 40 

Anlage 41

Anlage 41 

Anlage 42

Anlage 42 

Anlage 43

Anlage 43 

Anlage 44

Anlage 44 

Anlage 45

Anlage 45 

Anlage 46

Anlage 46 

Anlage 47

Anlage 47 

Anlage 48

Anlage 48 

Anlage 49

Anlage 49 

Anlage 50

Anlage 50 

Anlage 51

Anlage 51 

Anlage 52

Anlage 52 

Anlage 53

Anlage 53 

Anlage 54

Anlage 54 

Anlage 55

Anlage 55 

Anlage 56

Anlage 56 

Anlage 57

Anlage 57 

Anlage 58

Anlage 58 

Anlage 59

Anlage 59 

Anlage 60

Anlage 60 

Anlage 61

Anlage 61 

Anlage 62

Anlage 62 

Anlage 63

Anlage 63 

Anlage 64

Anlage 64 

Anlage 65

Anlage 65 

Anlage 66

Anlage 66 

Anlage 67

Anlage 67 

Anlage 68

Anlage 68 

Anlage 69

Anlage 69 

Anlage 70

Anlage 70 

Anlage 71

Anlage 71 

Anlage 72

Anlage 72 

Anlage 73

Anlage 73 

Anlage 74

Anlage 74 

Anlage 75

Anlage 75 

Anlage 76

Anlage 76 

Anlage 77

Anlage 77 

Anlage 78

Anlage 78 

Anlage 79

Anlage 79 

Anlage 80

Anlage 80 

Anlage 81

Anlage 81 

Anlage 82

Anlage 82 

Anlage 83

Anlage 83 

Anlage 84

Anlage 84 

Kern

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)