128. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Anti-Doping-Konvention (BGBl. III Nr. 14/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2012) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.
Drozda
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