122. Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
122.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw. 6. Juli 2017; das Rahmenabkommen tritt daher gemäß seinem Art. 7 Abs. 4 mit 1. August 2017 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Kern
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