121. Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya - March
121.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Art. 3 Abs. 4 B-VG iVm Art. 3 Abs. 2 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya - March
[Vertrag in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertrag in slowakischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertrag in tschechischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anlagen 1 bis 3 zum vorliegenden Vertrag siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 2016 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 4 Abs. 1 mit 1. August 2017 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Kern
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