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BGBl III 121/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 844 AB 866 S. 100. BR: AB 9472 S. 847.)

121. Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya - March

121.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Art. 3 Abs. 4 B-VG iVm Art. 3 Abs. 2 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya - March

[Vertrag in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertrag in slowakischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertrag in tschechischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anlagen 1 bis 3 zum vorliegenden Vertrag siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 2016 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 4 Abs. 1 mit 1. August 2017 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Kern

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