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BGBl III 11/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

11. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

11. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 107/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 166/2016) wurde von Finnland am 19. September 2016 unterzeichnet.

Drozda

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