11. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2
Die Multilaterale Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 107/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 166/2016) wurde von Finnland am 19. September 2016 unterzeichnet.
Drozda
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