110. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat São Tomé und Príncipe am 10. Jänner 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 224/2016) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande am 6. Juli 2017 den anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt1 zu Art. 8 Abs. 1 lit. d des Paktes zurückgezogen.
Drozda
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