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BGBl III 10/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

10. Kundmachung: Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

10. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Niger am 5. Dezember 2016 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (BGBl. III Nr. 169/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2016) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der IAEO zufolge hat Dänemark11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 169/2001. am 15. Dezember 2016 seine anlässlich der Hinterlegung der Annahmeurkunde abgegebene Erklärung betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung in Bezug auf Grönland zurückgezogen.

Drozda

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