49. Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt in der Z 4 die Wortfolge „und Frauen“; in der Z 7 wird das Wort „Gesundheit“ durch die Wortfolge „Gesundheit und Frauen“ ersetzt.
2. Dem § 17b wird folgender Abs. 27 angefügt:
„(27) Für das Inkrafttreten der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2016 neu gefassten Bestimmungen und für den Übergang zur neuen Rechtslage gelten die §§ 16 und 17 sowie die folgenden Bestimmungen:
- 1. § 1 Abs. 1 Z 4 und 7 sowie die Abschnitte D und G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft.
- 2. § 16 Z 6 ist bezüglich der aus dem Bundesministerium für Bildung und Frauen in das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übernommenen Bediensteten anzuwenden.“
3. In der Überschrift zu Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfällt die Wortfolge „und Frauen“.
4. In Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfallen die Z 5 bis 7.
5. In der Überschrift zu Abschnitt G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird das Wort „Gesundheit“ durch die Wortfolge „Gesundheit und Frauen“ ersetzt.
6. Dem Abschnitt G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 werden folgende Z 7 bis 9 angefügt:
- „7. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
- 8. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
- 9. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.“
Fischer
Kern
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